AKTUELLES ZUM BREXIT
Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen.
Wir bitten Sie, folgende Punkte unbedingt mit Ihren Empfängern in Großbritannien zu besprechen:
- Der per Incoterm definierte Importeur ist für die Verzollung verantwortlich!
- Sobald wir Ihnen die Informationen zum Zollprozess zur Verfügung stellen, müssen diese an den Importeur und/oder den Agenten weitergeleitet werden.
- Die Importverzollung muss umgehend vorgenommen werden!
Bspw. werden für den Hafen Immingham nur noch Fahrzeuge in den Terminal gelassen, wenn diese vor Ankunft „gecleared“ wurden.