CERTIFICATES IATA

International Air Transport Association

IATA is proud to certify that STROHBECKE GMBH WALLENHORST, GERMANY has met the professional standards of the International Air Transport Association to promote, sell and handle international air cargo transportation.

ZERTIFIKAR PDF

EU-Mobilitätspaket

seit dem 02. Februar 2022 wird die Umsetzung des EU-Mobilitätspakets I fortgesetzt. Diese Reform ist ein positiver und notwendiger Schritt, der in erster Linie die Arbeitsbedingungen für Fahrer in ganz Europa verbessern und angleichen soll. Dies stellt die bisher größte Änderung der EU- Straßenverkehrsvorschriften dar.

Das Mobilitätspaket beinhaltet neue gesetzliche Vorschriften und Änderungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Eine Zusammenfassung der aktuellen Bestimmungen finden Sie hier:

  • Fahrer müssen den vollen Mindestlohn erhalten, der für das Land gilt, in dem sie die Dienstleistung erbringen.
  • Verpflichtung zur Aufzeichnung von Grenzübertritten im digitalen Fahrtenschreiber.
  • Obligatorische Rückführung des Fahrzeugs zur Basis alle 8 Wochen.
  • Obligatorisches Kabotage-Verbot von 4 Tagen ab dem Ende der letzten Kabotagebeförderung.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben werden einen großen Einfluss auf die Kapazitäten im Straßengüterverkehr in Europa und auf das Kostenniveau haben. Unter anderem sind folgende Auswirkungen zu erwarten:

  • Weitere Reduzierung der verfügbaren Kapazitäten
  • Weniger effizientere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
  • Geänderte und kostenintensivere Produktionslösungen
  • Geänderte Durchlaufzeiten
  • Verstärkter Verwaltungsaufwand in der Transportkette

Aktuell beinhaltet der Zuschlag nur die Auswirkungen der Lohnkostensteigerungen, da die finanziellen Effekte der neuen Kabotageregelungen und weiterer Maßnahmen noch nicht bewertbar sind. Eine schrittweise Anpassung des „Mobility Floater“ ist demnach nicht ausgeschlossen.

Wir begrüßen die Umsetzung der Maßnahmen für eine Verbesserung der Arbeitssituation von Fahrern und Spediteuren in ganz Europa, mit dem Ziel die Branche zukunftsfähig zu machen und für Nachwuchskräfte attraktiv zu gestalten.

Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Punkten haben, können Sie sich gerne an Ihren gewohnten Ansprechpartner wenden.

AKTUELLES ZUM BREXIT

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen.

Wir bitten Sie, folgende Punkte unbedingt mit Ihren Empfängern in Großbritannien zu besprechen:

Der per Incoterm definierte Importeur ist für die Verzollung verantwortlich!
 Sobald wir Ihnen die Informationen zum Zollprozess zur Verfügung stellen, müssen diese an den Importeur und/oder den Agenten weitergeleitet werden.
Die Importverzollung muss umgehend vorgenommen werden!
Bspw. werden für den Hafen Immingham nur noch Fahrzeuge in den Terminal gelassen, wenn diese vor Ankunft „gecleared“ wurden.